Gemäß der „Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln vom 8. März 2016“ (WvGeflpestMonV) führen die Länder nach vorgegebenem Mindestprobenumfang jährlich ein Monitoring zur Untersuchung von Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren durch. Hierbei sollen erlegte Vögel, insbesondere von Arten aus der Ordnung Gänsevögel (Gänse, Enten) in den Monaten September bis Januar des Folgejahres, beprobt werden. (Erlass des MELUND vom 08.07.2020). Der Landeshauptstadt Kiel wurde eine Mindestprobenzahl von 5 kombinierten Rachen-/Kloakentupfer zugeteilt. Mehr Proben sind auch willkommen.

Die Jagdausübungsberechtigten in Kiel werden dringend gebeten wieder Proben einzusenden. Tupfer und Röhrchen gibt es bei der Veterinärbehörde:

Anschrift & Kontakt

Schulstraße  6, 24143Kiel

Telefon
0431 901-2096

 

(https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=268239718)